KOMPASS-Förderung für Solo-Selbstständige
Bis zu 90 % Zuschuss (max. 4.500 €) für deine Weiterbildung in KI-Anwendung & No-Code Automation.
KOMPASS in Kürze
KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige, die ihre Zukunft aktiv gestalten und neue Kompetenzen aufbauen wollen. Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
👉 Mit KOMPASS sind bis zu 90 % Zuschuss (max. 4.500 €) möglich für Weiterbildungen, die dich wirklich weiterbringen – z. B. in KI-Anwendungen oder No-Code Automation.
Mehr Infos & Beratung:
🌐 Offizielle KOMPASS-Webseite | 📄 Liste der Anlaufstellen (PDF)
Für wen ist die Förderung gedacht?
Förderfähig bist du, wenn diese Kriterien erfüllt sind:
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
- Seit mindestens 2 Jahren selbstständig am Markt
- Haupterwerb – mehr als 50 % deiner Einkünfte stammen aus der Selbstständigkeit
- Maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten
- Noch kein KOMPASS-Qualifizierungsscheck in den letzten 12 Monaten
- Du darfst in den letzten 3 Jahren nicht mehr als 300.000 € an staatlichen Förderungen erhalten haben.
Auch für die Weiterbildung selbst gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Mindestens 20 Stunden Umfang
- Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks
- Durchführung in Deutschland oder online bei Anbietern mit deutschem Sitz
- Hinweis: Die finale Entscheidung über die Förderung trifft immer die KOMPASS-Anlaufstelle nach einem individuellen Beratungsgespräch.
Berechne deine ganz persönliche Fördersumme
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bezuschusst zusätzlich das Gehalt deiner Bürokraft – je nach Bruttolohn und Arbeitsstunden bis zu 75 %.
Damit ist die Weiterbildung für dich finanziell ein No-Brainer.
Nutze den Rechner, um sofort zu sehen, welche Förderhöhe bei deinen aktuellen Zahlen möglich ist.
Wir begleiten dich Schritt für Schritt bei der Beantragung des Bildungsgutscheins für die Weiterbildung.
Mitarbeiter
Berechnung der Förderungssumme
Lohnkostenzuschuss pro Mitarbeiter:
So einfach läuft die Beantragung
1. Beratung vereinbaren
Registriere dich im Förderportal Z-EU-S und buche ein kostenloses Gespräch bei einer offiziellen KOMPASS-Anlaufstelle – online oder vor Ort.
2. Förderzusage erhalten
Im Gespräch wird geprüft, ob deine Weiterbildung förderfähig ist. Wenn ja, bekommst du einen Qualifizierungsscheck.
3. Weiterbildung buchen & starten
Mit dem Scheck kannst du deine Weiterbildung buchen und beginnen. Der Kurs muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
4. Erstattung beantragen
Nach Kursabschluss reichst du den Erstattungsantrag bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks eingegangen sein.

5. Erstattung erhalten
Die DRV KBS prüft deinen Antrag. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, werden bis zu 90 % der Kosten zurückerstattet. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Prüfung.
Dein Vorteil mit uns
- AZAV-zertifiziert: Wir erfüllen die Qualitätsstandards, damit unsere Weiterbildungen grundsätzlich förderfähig sein können.
- Zukunftskompetenzen statt Theorie: Fokus auf KI & No-Code Automation – direkt anwendbar in deinem Business-Alltag.
- Maximale Flexibilität: Online-Trainings, die du bequem in deinen Arbeitsrhythmus integrieren kannst.
DVL ist eine Marke des Bildungsträgers: LWB Marketing Fachverlagsgesellschaft mbH · Trägernummer: A962C86086
Häufig gestellte Fragen
Den Antrag stellst du selbst – ganz unkompliziert über eine KOMPASS-Anlaufstelle, die dich im Prozess begleitet.
Gefördert werden Weiterbildungen, die dir helfen, deine Selbstständigkeit zukunftssicher zu machen – zum Beispiel durch neue fachliche oder digitale Kompetenzen. Wichtig ist:
Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden dauern.
Sie muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks abgeschlossen sein.
Sie kann online oder in Präsenz stattfinden, solange der Anbieter seinen Sitz in Deutschland hat.
Welche Weiterbildungen im Einzelfall förderfähig sind, entscheidet die KOMPASS-Anlaufstelle nach dem Beratungsgespräch.
Von der Beratung bis zur Erstattung vergeht meist nur ein überschaubarer Zeitraum. Schon nach wenigen Tagen startest du ins Beratungsgespräch, danach folgen die Schritte Qualifizierungsscheck, Weiterbildung und Erstattung.
Du kannst die Förderung einmal innerhalb von 12 Monaten nutzen – perfekt, um gezielt eine wichtige Weiterbildung zu finanzieren.
Die KOMPASS-Förderung richtet sich an Solo-Selbstständige – unabhängig von der Rechtsform. Das bedeutet: Du kannst z. B. als Freiberufler:in, Einzelunternehmer:in oder mit einer Kapitalgesellschaft (z. B. UG oder GmbH) gefördert werden. Entscheidend ist, dass du alleine arbeitest oder höchstens ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten hast und deine Tätigkeit in Deutschland ausübst.
Ja, das ist möglich – solange die Arbeitszeit deiner Mitarbeitenden insgesamt höchstens einem Vollzeitäquivalent entspricht.
Mit einer KOMPASS-Förderung kannst du ein Modul fördern lassen. Wenn du beide Module gleichzeitig buchen möchtest, ist das möglich – die Förderung deckt aber nur einen Teil ab, die Differenz trägst du selbst. Alternativ kannst du zunächst ein Modul fördern lassen und nach 12 Monaten ein weiteres beantragen, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Ja, die Kosten zahlst du zunächst selbst – aber keine Sorge: Wurde die Förderung genehmigt, bekommst du nach Abschluss bis zu 90 % zurückerstattet.
Nein – die Förderung ist ein echter Zuschuss. Das heißt: Du investierst in dich, ohne Rückzahlungsrisiko.
Kein Problem – wir prüfen gemeinsam im kostenlosen Info-Call, ob deine Weiterbildung grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen kann.
Wichtig: Die finale Entscheidung über die Förderung trifft aber immer die KOMPASS-Anlaufstelle nach einem individuellen Beratungsgespräch.
Alle KOMPASS-Anlaufstellen findest du hier: KOMPASS-Anlaufstellen
Die De-minimis-Regel besagt, dass ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren maximal 300.000 € an staatlichen Förderungen erhalten darf. Diese Grenze gilt EU-weit und soll sicherstellen, dass Förderungen fair verteilt werden.